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03.06.2026
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NEUE BUNDESBEHÖRDE WECKT FALSCHE ERWARTUNGEN

Warum der neue Name der nationalen Jugendmedienschutzstelle reichlich vollmundig ist

Andreas Fischer, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)

Andreas Fischer, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) [Quelle: NLM]


"Die neue Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz weckt unterUmständen falsche Erwartungen bezüglich der Kompetenzen dieser Bundeszentrale." Das sagt Andreas Fischer, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). "Denn ohne Zuständigkeit für das Leitmedium Fernsehen ist der neue Name dieser Bundesbehörde aus meiner Sicht reichlich vollmundig."


Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien soll zu einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz umgebaut werden. Was kann und soll die neue Behörde anders machen?
Es ist keine neue Behörde, sondern erstmal eine bestehende Behörde,  die einen neuen Namen bekommen soll. Das ist legitim, weckt aber unter Umständen falsche Erwartungen bezüglich der Kompetenzen dieser Bundeszentrale. Ohne Zuständigkeit für das Leitmedium Fernsehen ist der neue Name dieser Bundesbehörde aus meiner Sicht reichlich vollmundig. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) soll ja laut dem Bericht der Bund-Länder-Kommission für Medienkonvergenz, in der Bund und Länder Vereinbarungen gemäß der verfassungskonformen Kompetenzverteilung getroffen haben, modernisiert werden. Dies betrifft beispielsweise die Führung der Listen, die künftig Werke unabhängig vom Verbreitungsweg aufnehmen sollen. Die eigene Arbeit und Spruchpraxis soll künftig auch stärker für die Aufklärung über Medienwirkungen, gefährdende Inhalte und jugendkulturelle Phänomene genutzt werden. Zudem sollen eine Geschäftsstelle und ein Beirat eingesetzt werden, um die in den letzten Jahren im Rahmen des i-KiZ verfolgten Arbeitsansätze wie z. B. Positive Inhalte/Kinderschutz weiterzuführen.

Geplant ist ein neues Gütesiegel, mit dem geprüfte, kinder- und jugendgerechte Angebote ausgezeichnet werden. Wie bewerten Sie das?
Grundsätzlich begrüße ich den Ansatz, Eltern mehr Orientierung im Netz zu geben. Nicht zu vergessen ist allerdings, dass es bereits eine Reihe von renommierten Kinderseiten im Netz gibt, die auch deutschlandweit einen sehr guten Ruf genießen. Beispielsweise wurde vor Jahren von den Landesmedienanstalten das Projekt „Internet-ABC“ gegründet. Dabei handelt es sich um die erste nicht kommerzielle und werbefreie Seite für einen sicheren und kompetenten Umgang mit dem Internet (http://www.internet-abc.de). Auch gibt es Kindersuchmaschinen wie www.fragfinn.deoder www.blinde-kuh.de , die nur kindgerechte Inhalte anbieten. Bereits bestehende Initiativen sollten deshalb gestützt und weiterentwickelt werden. Die Auszeichnung von kindgerechten Plattformen mittels eines Gütesiegels sollte jedoch von der für Telemedien zuständigen Aufsicht der Länder erfolgen.

Die Eltern sollen bei der Medienerziehung ihrer Kinder unterstützt werden. Was kann der Staat da leisten?
Die Landesmedienanstalten leisten seit Jahren sehr gute Arbeit im Feld der Medienkompetenz. So haben wir in Niedersachsen das Projekt www.juuuport.de aufgebaut, eine Online-Plattform, auf der Jugendliche ihre eigenen Altersgenossen bei Problemen rund um die Online-Nutzung beraten. Außerdem haben die einzelnen Landesmedienanstalten in ihrem jeweiligen Bundesland Projekte zur Medienbildung von Kindern, Jugendlichen und Lehrkräften umgesetzt, die sich an den jeweiligen Lehrplänen orientieren. Ein Beispiel hierfür wäre der Medienführerschein, den die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) ins Leben gerufen hat. Eine Übersicht bietet der kürzlich veröffentlichte Medienkompetenzbericht der Landesmedienanstalten.

Welche weiteren Reformen wünschen Sie sich beim Kinder- und Jugendmedienschutz?
Wichtig ist, dass wir endlich eine am Inhalt und nicht am Verbreitungsweg orientierte Regulierung umsetzen. Der erste Schritt dorthin wird mit dem neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) getan. Dieser enthält eine so genannte Durchwirkungsregelung, wonach die Altersbewertungen von Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle durch die Obersten Landesjugendbehörden übernommen werden müssen, sofern die KJM diese bestätigt. Diese Regelung muss nun noch parallel im Jugendschutzgesetz (JuSchG) umgesetzt werden.
Im Bereich des technischen Jugendmedienschutzes brauchen wir vor allem plattform- und systemübergreifende Lösungen. Da das globale Internet zudem keine Grenzen kennt, sollten wir verstärkt auf internationale Zusammenarbeit setzen. Ein gutes Beispiel ist das Projekt IARC (International Age Rating Coalition), das die Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) mit einer Reihe von internationalen Institutionen entwickelt hat.