MEINUNGSBAROMETER.INFO

DIGITALISIERUNG

DAS FACHDEBATTENPORTAL

Für Entscheider aus Politik, Wirtschaft, Medien & Gesellschaft


schliessen

Bitte hier einloggen:

Login

Passwort vergessen?
 
03.06.2026
Kopieren und anderweitige Vervielfältigungen sind nicht erlaubt.

VERKOMMT DER DEUTSCHE JUGENDMEDIENSCHUTZ ZUR VERFASSUNGSFOLKLORE?

Wovor der Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung bei der Neuausrichtung der Medienbildung warnt

Thomas Krüger, Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb

Thomas Krüger, Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb [Quelle: bpb/Lars Welding]


Mit gemischten Gefühlen bewertet der Präsident Bundeszentrale für politische Bildung, Thomas Krüger, die Pläne von Bund und Ländern zur Neuausrichtung des Kinder- und Jugendmedienschutz. "Noch bleiben die Länder mit dem gerade im Novellierungsverfahren befindlichen JMStV auf halber Strecke stehen" so der Experte. Was sich noch tun muss, damit die deutsche Jugendmedienschutzgesetzgebung von Bund und Ländern nicht zur "Verfassungsfolklore" wird, sagt Krüger jetzt im Exklusivinterview auf Meinungsbarometer.info.


Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien soll zu einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz umgebaut werden. Was kann und soll die neue Behörde anders machen?
Die Bundesprüfstelle ist mit Ihrem Kernauftrag, der Indizierung jugendgefährdender Medien, auch im digitalen Zeitalter wichtig. Das ist übrigens immer noch das einzige Instrument, das auch international funktionieren kann, um Grenzen zu markieren. Die Bundesprüfstelle muss deshalb in der Lage sein, diesen Auftrag gemeinsam mit der Medienaufsicht der Länder wahrzunehmen, etwa bei der Bekämpfung der sich immer stärker ausbreitenden rechtsextremistischen Inhalte. Deswegen ist es richtig, die Bundesprüfstelle zu modernisieren, weiter zu entwickeln und ihre Verfahren transparent und effizient zu gestalten.
Aber in einem internationalen Medium, in dem die meisten Anbieter nicht dem deutschen Recht unterliegen, kann es mit der Indizierung nicht getan sein. Die Bundesprüfstelle muss darum ihre Entscheidungen öffentlich machen und nutzen, um damit die Medienbildung und die Aufklärung von Kindern, Jugendlichen und Eltern über Gefahren zu verstärken. In diesem Sinne verstehe ich eine Weiterentwicklung zu einer Bundeszentrale quasi als Vorschlag, Jugendschutz und Medienkompetenz nicht länger isoliert voneinander zu betreiben, sondern in integrierten Strukturen zu denken. Dazu gehört auch, dass sich der Bund verlässlich in der Förderung des technischen Jugendmedienschutzes engagiert – damit gerade Eltern jüngerer Kinder auch praktische Unterstützung erhalten. Hier bleiben die Länder mit dem gerade im Novellierungsverfahren befindlichen JMStV auf halber Strecke stehen. Die Weiterentwicklung der Bundesprüfstelle verstehe ich deshalb auch als eine Einladung zur Zusammenarbeit, von der ich hoffe, dass viele sie annehmen. Ansonsten bleibt zu befürchten, dass die deutsche Jugendmedienschutzgesetzgebung von Bund und vor allem von den Ländern mit immer barockeren Regelwerken aufgrund überholter Zuständigkeiten zur Verfassungsfolklore wird.

Geplant ist ein neues Gütesiegel, mit dem geprüfte, kinder- und jugendgerechte Angebote ausgezeichnet werden. Wie bewerten Sie das?
Auch im Netz wünschen sich Eltern ja Orientierung und Unterstützung bei der Medienerziehung ihrer Kinder. Das eine sind die bewährten Alterskennzeichen, die es jetzt für immer mehr Spiele und Filme auch im Netz geben wird. Aber es reicht heute nicht mehr, wenn sich der Jugendmedienschutz wie 2003 nur um Spiele und Filme kümmert. Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, das Internet so, wie es sich heute zeigt, möglichst sicher nutzen zu können.  Wir müssen es zum Thema des Jugendmedienschutzes machen, wenn Kinder und Jugendliche auf dynamischen Kommunikationsplattformen im Internet unterwegs sind und gemobbt oder belästigt oder mit Hassbotschaften konfrontiert werden.
Das Gütesiegel kann deshalb ein gemeinsam von Wirtschaft und Politik verabredetes Zeichen sein, dass sich Anbieter im Netz an bestimmte Qualitätsstandards halten, wenn es um den Schutz ihrer jüngsten User geht. Das können Meldemöglichkeiten bei krassen Inhalten sein, die Mitarbeit in einer deutschen Selbstkontrolle oder die Chance, ein Nutzerprofil „by default“ vor der Google-Suche zu verstecken. Die Grundlage dafür können z.B. regelmäßige Berichte der Medienaufsicht sein. Das Modell muss natürlich im Einzelnen noch entwickelt werden, aber die Richtung dieses Vorstoßes stimmt. Sie ähnelt im Übrigen auch vielen Ideen, die die EU-Kommission mit Unternehmen anstößt oder für ihre neue AVMD-Richtlinie vorschlägt. Damit gibt es durchaus auch eine Chance, dass solche Standards auch bei internationalen Anbietern wirksam werden können.

Die Eltern sollen bei der Medienerziehung ihrer Kinder unterstützt werden. Was kann der Staat da leisten?
Die Medienbildung ist heute immer auch eine soziale Frage. Alle Kinder haben mittlerweile die Geräte, auf denen die Inhalte der heutigen Medienwelten ausgespielt werden. Aber die Fähigkeit, Risiken zu erkennen, sich Gefahren nicht auszusetzen oder sich Rat und Hilfe zu holen, ist bei den Kindern noch relativ ungleich verteilt. Wir müssen dafür sorgen, dass hier keine zweite digitale Spaltung passiert, bei der sich alle möglichen Diskriminierungen der Offline-Welt im Netz fortsetzen bzw. reproduzieren. Deshalb müssen die Länder und der Bund bei der Medienbildung stärker zusammenarbeiten. Einen Teil leistet sicher der gesetzliche Schutz, und zwar durch verlässliche Standards, die für alle Inhalte unabhängig davon gelten, ob sie im Netz oder auf einer DVD zum Kind kommen. Wir können es uns nicht leisten, die Eltern zu verwirren und zu desorientieren. Durch Angebote wie das Gütezeichen kann man dokumentieren, dass etwas explizit für Kinder geeignet ist. Der wichtigere Teil ist aber, dass es in Deutschland endlich einen verlässlichen und qualitativ belastbaren Rahmen für die Förderung der Medienkompetenz in Kitas und Schulen gibt. Aus meiner Sicht können wir uns den derzeitigen Flickenteppich nicht mehr leisten.

Welche weiteren Reformen wünschen Sie sich beim Kinder- und Jugendmedienschutz?
Auch wenn die Länder und der Bund sich aktuell ein Stück aufeinander zu bewegen: Mit dem neuen JMStV und den Vorschlägen für das Jugendschutzgesetz gilt für die nächste Zeit immer, dass derselbe Inhalt im Netz dem Landesrecht unterfällt, während er im Kino oder auf DVD bundesrechtlich geregelt ist. Das ist doch absurd und ein Relikt aus dem vordigitalen Zeitalter. Ich wünsche mir, dass hier bald ein konsequenter zweiter Schritt gegangen wird, bei der der Jugendschutz unabhängig davon gilt, wie und wo ein Inhalt ausgestrahlt oder verbreitet wird oder wer ihn verteilt. Die Kinder und ihre Eltern sollten einen Anspruch darauf haben, dass ein einheitlicher und verständlicher Rechtsrahmen gesetzt wird und konkurrierende Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern aus dem letzten Jahrhundert im Bundesarchiv endgelagert werden.