Eine Überprüfung der Beschränkungen für öffentlich-rechtliche Onlineangebote liegt im Interesse des Publikums. Das ZDF begrüßt daher, dass die Beschränkungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Online-Bereich auch vor dem Hintergrund der geplanten Beauftragung eines ■ ■ ■
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04.08.2026
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ZDF WEHRT SICH GEGEN ZUSÄTZLICHE ONLINE-VERGÜTUNG
Gesetzliche Festlegung einer konkreten Aufwandsposition wäre in verfassungsrechtlicher Hinsicht bedenklich
Alexander Stock, ZDF-Unternehmenssprecher [Quelle: ZDF/ Carmen Sauerbrei]
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