Können die Klagen zweier Mobilfunkanbieter gegen die anstehende Versteigerung von bislang genutzten Fernsehfrequenzen, die Planungen für die Einführung von DVB-T2 in Deutschland durcheinander bringen? Die klagenden Mobilfunker sehen sich im Wettbewerb benachteiligt. Die Bundesnetzagentur hat dazu eine klare Meinung.
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16.03.2015 INTERVIEW
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ZEITPLAN FÜR EINFÜHRUNG VON DVB-T2 IN GEFAHR?
Hintergrund sind Klagen von Mobilfunkanbietern gegen anstehende Frequenzversteigerung
Fiete Wulff, Bundesnetzagentur, Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit [Quelle: Bundesnetzagentur]
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