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VERLAUF DER DEBATTE
28.05.2019
INITIATOR
Thomas Barthel
Herausgeber
Meinungsbarometer.info
DROHT JETZT BEI DAB+ IN DEUTSCHLAND DER STILLSTAND ?
Was der Ärger um den 2. Bundesmux bedeutet
Mehr Programme in bester Qualität - das ist das zumeist entscheidende Argument für DAB+. Deswegen ist es wohl ein Rückschlag, dass um den 2. Bundesmux vor Gericht gestritten wird. Das Verwaltungsgericht Leipzig hat den bisherigen Zuweisungsbescheid für den zweiten DAB+ Bundesmux aufgehoben, weil das Vergabeverfahren nicht ordnungsgemäß von der federführenden Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) durchgeführt worden war. Gegen das Urteil wurde neben der Berufung zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht auch die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
letzte Aktualisierung: 29.05.2019