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03.08.2026
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SACHVERSTÄNDIGE FORDERT STRENGERE EU-VORGABEN ZUR BARRIEREFREIHEIT

Wie neue Technologien helfen und welche Probleme sie bringen

Hilke Groenewold, Sachverständige für Barrierefreiheit

Hilke Groenewold, Sachverständige für Barrierefreiheit [Quelle: Foto Keller]


Eine umfassende Barrierefreiheit wird, wenn sie nicht explizit gesetzlich gefordert ist, "immer nur eine Kür einiger weniger Unternehmen bleiben", ist sich die Architektin und Sachverständige für Barrierefreiheit, Hilke Groenewold, sicher. Dabei gibt es durch neue Displays und Trend zum Smart Home vielfältige Herausforderungen.


Experten beklagen, dass immer mehr technische Geräte mit Touchscreens bedient werden. Wie sollten barrierefreie Steuerungsmodule beschaffen sein?
Ja das stimmt, die Steuerungselektronik von Haushalts- und Unterhaltungsgeräten ist, bedingt durch die Komplexität der Anforderungen und Möglichkeiten, inzwischen zu einem kleinen Computer am Gerät geworden. Aus Kosten- und aus Komplexitätsgründen wird die Bedienung zunehmend auf Touchfelder verlagert. Zudem sind Drucktaster, Drehschalter und Regler, wegen deren mechanischer Anforderungen und größerer Störanfälligkeit, teurer.
Nicht nur für blinde und sehbehinderte Nutzer ist dies von Nachteil, denn Touchbedienung setzt zwar erstens die visuelle Wahrnehmung voraus, durch sie werden aber zweitens ebenso die Bedienstränge abstrakter. Es wird von vielen bemängelt, dass dieser Trend zu Lasten der leichten Nachvollziehbarkeit der Bedienvorgänge geht.

Als Referentin für Barrierefreiheit des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) werde ich darlegen welche Eigenschaften eine Bedienung aus unserer Warte aufweisen muss. Allgemein nicht bekannt ist, dass sehbehinderte und blinde Personen unterschiedliche Bedarfe haben.

Sehbehinderte Personen orientieren sich in ihrer Umwelt so lange es geht visuell, deshalb sind folgende Merkmale bei Bedienelementen zu beachten:

Visuell und logisch gut erfassbare Zuordnung von Bedien- und Handhabungselementen,

ausreichender visueller Kontrast und Blendfreiheit von Bedienelementen, Beschriftungen und Anzeigen;

ausreichende Größe von Schriften, Symbolen und Zeichen.

Blinde Personen sind hingegen auf die Übermittlung von Informationen über einen weiteren Sinn angewiesen. Dieses Prinzip heißt das Zwei-Sinne-Prinzip und bedeutet, dass statt durch Sehen – durch Fühlen und/oder Hören die Informationen barrierefrei zugänglich gemacht werden. Die wichtigsten Merkmale barrierefreier Bedienpanels eines Elektrogeräts sind:

direktes und eindeutiges multisensorisches Feedback zu einer getätigten Einstellung (z. B. Rasterung, taktiler Abgleich (Schalterstellung), akustischer Quittungston (Ton oder Sprache));

Auslösen von ungewollten Funktionen ausschließen (z. B. bei Touchscreens);

Überprüfbarkeit von aktuellen Einstellungen, Vorgangsstatus und Störmeldungen.

Weitere Informationen können Sie auf der Website des DBSV lesen.

Welche Chancen und Herausforderungen hinsichtlich der Barrierefreiheit erwachsen aus dem Trend zum Smart Home mit immer vernetzteren und komplexeren technischen Geräten?
Smart Home kann für Technik affine blinde und sehbehinderte eine Lösung sein. Apps können durch Smartphones oder Tabletts, wenn Sie barrierefrei sind, sowohl von blinden wie auch sehbehinderten Personen genutzt werden. Es muss aber berücksichtigt werden, dass viele Personen nicht in diesen digitalen Welten leben, die Bedienbarkeit am Gerät muss deshalb trotzdem möglich bleiben.

Unabhängig von einer möglichen Barrierefreiheit birgt der Trend zum Smart Home große Risiken bezüglich Datenschutz. Wegen der Komplexität der Anforderungen müssen hier unbedingt einheitliche Standards eingeführt werden. Unternehmen sollten hier gemeinsam mit Verbraucherschutz- und Behindertenverbänden transparente und verständliche Lösungen zur Nutzersicherheit entwickeln.

Auf EU-Ebene ist eine Richtlinie zur Barrierefreiheit von Waren und Dienstleistungen in Arbeit. Was erwarten Sie von dieser Richtlinie?
Die Richtlinie kann als lang erwartetes Regulativ bezüglich barrierefreier Waren und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung eine große Chance sein. Gerade der bisher in der deutschen Gesetzgebung ausgelassene private Sektor würde hier endlich in die Pflicht zur Herstellung von Barrierefreiheit genommen werden. Die momentan in dem Richtlinienentwurf sehr grob gefassten Merkmale der Barrierefreiheit, die Waren und Dienstleistungen aufweisen müssen, sind als Überschriften zu betrachten. Diese benennen aber die gesamte Palette der Notwendigkeiten und würden konkretisierende Normungsaufträge nach sich ziehen.

Nachzubessern sind beim jetzigen Entwurf von Seiten der Europäischen Blindenunion folgende Punkte:

der Geltungsbereich der Richtlinie muss unbedingt auf Haushaltselektronik und Medizinprodukte erweitert werden;

bei den daraus notwendig werdenden Normungsarbeiten müssen Menschen mit Behinderung beteiligt und angehört werden;

die Unternehmensgröße darf nicht als Begründung eines Unternehmen für das Vorliegen einer unverhältnismäßigen Belastung zur Herstellung der Barrierefreiheit ihrer Produkte/Dienstleistungen herangezogen werden;

Beschwerde- und Überwachungsinstrumente müssen konkreter und durchsetzungsfähig werden;

die Überwachungsbehörden müssen mit den nötigen finanziellen und personellen Ressourcen und Befugnissen ausgestattet sein;

die Zertifizierung der Barrierefreiheit sollte nicht durch den Hersteller, Vertrieb oder Handel vergeben werden, sondern durch unabhängige Behörden, die auch beeinträchtigte Expertinnen anhören, erfolgen.

Mit der demografischen Entwicklung wächst die Zahl der Betroffenen. Inwieweit erwarten Sie abseits von Regulierungen die Entwicklung eines Marktes von barrierefreier Haushaltselektronik?
Der demografische Wandel spielt uns natürlich in die Hand. Hier beispielhaft bezogen auf Blindheit und Sehbehinderung: in Deutschland sind etwa 7 Mio. Menschen an typischen Alterskrankheiten, die zu Blindheit führen können, wie der altersbedingten Makula-Degeneration oder die diabetische Netzhauterkrankung, erkrankt. Die seniorengerechte Gestaltung von Elektrogeräten ist, auch wegen der Kaufkraft dieser Alterskohorte, als Zukunftsthema erkannt. Es gibt eine große Schnittmenge zwischen barrierefreier und seniorengerechter Gestaltung. Dies betrifft vorranging die Bedarfe von Menschen mit körperlichen und sensorischen Beeinträchtigungen. Eine sehbehindertengerechte Gestaltung wäre darin enthalten eine blindengerechte nicht automatisch. Hier müssen Designer erst noch lernen, die Anforderungen einer multisensorischen Bedienbarkeit so umzusetzen, dass sie eine Selbstverständlichkeit und ein Mehrwert für alle sein können.

Viele der in Deutschland agierenden Unternehmen sind in ihrer Selbstdefinition sozial bereits schon so aufgestellt, dass sie ein Ignorierung der Bedarfe von Menschen mit Behinderung nicht mehr mit ihrer Unternehmensphilosophie überein bringen können. Einige große deutsche Unternehmen wollen sich z. B. durch partizipative Produktentwicklungsprozesse gemeinsam mit betroffenen Vertretern des DBSV auf den Weg begeben um eben diesem eigenen Anspruch gerecht  zu werden.

Trotzdem ist der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband davon überzeugt, dass eine umfassende Barrierefreiheit, wenn sie nicht explizit gesetzlich gefordert ist, immer nur eine Kür einiger weniger Unternehmen bleiben wird. Behindertenverbände können momentan in der Einforderung nach barrierefreien Geräten immer nur an das soziale Gewissen der Unternehmen appellieren und als Bittsteller auftreten. Eine gesetzliche Gleichstellung aller Unternehmen kann hier als Befreiungsschlag gelten, der den gordischen Knoten lösen kann. Offenkundig wird dieses durch die Produktentwicklungsphilosophie international agierender ostasiatischer Unternehmen der Haushalts- und Unterhaltungselektronik gezeigt. Diese sind nicht zuletzt wegen gesetzlicher Vorgaben in den USA und Australien selbstverständlich dazu übergegangen barrierefrei Geräte zu entwickeln.